Fortschritt statt Rückschritt mit TIaaS security plus – Jetzt Wechselangebot hier sichern und Konnektorverantwortung abgeben.

TI 2024: Gesetze, Fristen, Chancen für Leistungserbringer

 

Neues Jahr, neue Chancen für Leistungserbringer. Für Praxen, Pfleger:innen und Co. gibt es Neuigkeiten aus der Welt der Telematikinfrastruktur. 

Was gilt es 2024 zu beachten

 

Wir zeigen Ihnen, welche Gesetzesänderungen für die Telematikinfrastruktur in 2024 wichtig sind und welche Chancen sich daraus für Leistungserbringer ergeben – damit Sie Ihre Kund:innen optimal unterstützen können! 

 

Neue Gesetze: Individuelle TI-Produkte dank herstelleroffener TI

Gute Nachrichten: Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Verpflichtung zur herstelleroffenen TI. Die 2022 im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) beschlossene Regelung steht für die freie Wahl der TI-Anbieter. Die Verwendung von TI-Anschlüssen und Konnektoren unterschiedlicher Hersteller bereitete Leistungserbringern in der Vergangenheit Probleme. Denn einige Hersteller verweigerten die Zusammenarbeit mit anderen Anbietern oder verlangten dafür hohe Gebühren. Doch ab sofort können Leistungserbringer die TI-Anbieter frei wählen, die ihren Bedürfnissen am besten entsprechen – ohne Risiko vor versteckten Fremdkonnektorgebühren. Für Reseller entsteht so die Chance, Kund:innen neue und auf sie zugeschnittene TI-Produkte und -Services anzubieten und damit auch ihren Kundenstamm zu erweitern.

 

TI-Pauschale: Worauf Sie 2024 achten sollten

Weitere Änderungen ergeben sich durch die im Juli 2023 eingeführten TI-Pauschale. Die Pauschale ermöglicht  eine sichere monatliche Finanzierung und mehr Planungssicherheit. Dabei gilt es, die Fristen im Auge zu behalten, um Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen rechtzeitig bei der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen zu unterstützen. Denn werden die Bedingungen nicht erfüllt, erhalten Praxen eine Kürzung der Pauschale. Voraussetzung für den Erhalt der vollen TI-Pauschale ist der Nachweis verschiedener TI-Komponenten für einen TI-Anschluss – zum Beispiel TI as a Service (TIaaS) – sowie einer Reihe von TI-Anwendungen. Darauf sollten Sie 2024 achten:

  • Seit dem 1. Januar 2024 müssen Praxen für das E-Rezept eine funktionsfähige TI-Ausstattung nachweisen.
  • Ab dem 1. März 2024 folgt der notwendige Nachweis für den eArztbrief – auch, wenn der eArztbrief voraussichtlich erst später nutzbar sein wird.
  • Grundsätzlich gilt für alle Anwendungen der Nachweis der jeweils aktuellen Version – mit Ausnahme der elektronischen Patientenakte (ePA). Das BMG weist darauf hin, dass Praxen mit einer älteren Version der ePA-Software keine Sanktionen drohen. Erst ab 2025, wenn die Version 3.0 eingeführt wird, müssen Praxen auf die neue Version umstellen.

Einen Überblick übe alle Anforderungen für Praxen finden Sie in unseren FAQ zur TI-Pauschale für Praxen.

 

TI as a Service – einfach und zukunftsorientiert

Mit dem Jahreswechsel eröffnen sich auch neue Perspektiven für einen optimierten TI-Anschluss. Die derzeit verfügbaren Optionen nach Ablauf des Konnektorzertifikats reichen von Konnektortausch über Laufzeitverlängerung bis hin zu TI as a Service. Laut Zeitplan der gematik wird ab Mitte 2024 auch das TI-Gateway verfügbar sein. Während der Konnektortausch und die Laufzeitverlängerung nur temporäre Lösungen darstellen, lohnt sich der Wechsel zu TIaas langfristig. Mit unserem TIaaS-Angebot bieten wir eine zukunftsorientierte Lösung. Denn Leistungserbringer können schon heute von der Entlastung durch unsere Services profitieren und in Zukunft ganz einfach auf das TI-Gateway umsteigen. Wir machen Leistungserbringer fit für die Zukunft!

 

Telematikinfrastruktur leicht gemacht für Ihre Kund:innen

Sie sind auf der Suche nach zukunftsorientierten Produkten und Services, mit denen Sie Leistungserbringer unkompliziert an die TI anbinden können? Wir unterstützen Sie gerne! Bei unserem TI-as-a-Service-Angebot TIaaS only profitieren Leistungserbringer von einem gemanagten TI-Anschluss. Im Rahmen von TIaaS security plus erhalten Ärzt:innen zudem den TI-Rundum-Service inklusive Schutz für eine sichere Praxis-IT. Für mobile Berufe wie Hebammen bieten wir zusätzlich den mobilen TI-Anschluss TIaaS mobile an. Mit dem TI-Anschluss in unserem Rechenzentrum  wappnen wir Leistungserbringer nicht nur für das Hier und Jetzt, sondern mit dem TI-Gateway auch für die Zukunft. Ob Ärzt:innen, Zahnärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Pfleger:innen, Hebammen oder Apotheken – gemeinsam mit unseren Partnern verbinden wir alle Akteure des Gesundheitswesens mit der TI. Erfahren Sie mehr über eine Partnerschaft!