Fortschritt statt Rückschritt mit TIaaS security plus – Jetzt Wechselangebot hier sichern und Konnektorverantwortung abgeben.

FAQ zur TI-Pauschale für Praxen 

Seit dem 1. Juli erhalten Praxen eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI. Doch mit der neuen Regelung kommen auch viele Fragen auf. Wir möchten helfen und Praxen die häufigsten Fragen zur TI-Pauschale beantworten. 

 

Wie berechnet sich die TI-Pauschale?

Die neue TI-Pauschale wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) festgelegt und berechnet. Die Auszahlung erfolgt über die jeweils zuständige KV beziehungsweise KZV. Dabei variiert die Höhe der TI-Pauschale je nach Größe der Praxis und ist abhängig davon, welche Erstattungspauschalen die Praxis in den letzten Jahren bereits erhalten hat. Praxen mit mehr als drei Ärzt:innen erhalten eine höhere Pauschale, ebenso Praxen, die noch nicht an die TI angeschlossen sind. Dabei steigt die Pauschale stufenweise nach Anzahl der Ärzt*innen in der Praxis an. So erhalten Praxen und MVZ mit mehr als neun Ärzt*innen nun eine höhere TI-Pauschale.* Bereits angeschlossene Praxen und Praxen, die ihren Konnektor bereits gewechselt haben, erhalten dagegen für 30 Monate nach der TI-Erstausstattung eine reduzierte Finanzierung, bevor sie die volle Pauschale erhalten. 

 

Wo erfahre ich, wie hoch die Pauschale für meine Praxis ist?

Hier finden Sie eine Übersicht der unterschiedlichen TI-Pauschalen. Bei Ihrer zuständigen KV beziehungsweise KZV erfahren Sie die Höhe der TI-Pauschale für Ihre Praxis.  

 

Welche Bedingungen muss meine Praxis erfüllen?

Um die TI-Pauschale zu erhalten, müssen Praxen eine Reihe an Voraussetzungen für eine funktionsfähige TI-Ausstattung mit relevanten TI-Anwendungen, Komponenten und Diensten in der jeweils aktuellen Version erfüllen. Dazu zählen: 

Nachweis, dass die folgenden Anwendungen in der jeweils aktuellen Version unterstützt werden: 

  • seit 01.07.2023*: Notfalldatenmanagement (NFDM)/ elektronischer Medikationsplan (eMP) 
  • seit 01.07.2023*: elektronische Patientenakte (ePA) 
  • seit 01.07.2023*: Kommunikation im Medizinwesen (KIM) 
  • ab 01.10.2023*: elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) 
  • ab 01.03.2024*: elektronischer Arztbrief (eArztbrief) 
  • ab 01.01.2024*: E-Rezept  

Ausstattung mit den folgenden Komponenten und Diensten: 

  • Konnektor inklusive gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. im Rechenzentrum gehostet (TIaaS), oder TI-Gateway in Verbindung mit einem Konnektor im Rechenzentrum 
  • eHealth-Kartenterminal 
  • eHBA und SMC-B

 

Gibt es Ausnahmen?* 

Ja, es gibt Ausnahmen beim Nachweis der TI-Anwendungen. Die KVen können festlegen, welche Gruppen bestimmte TI-Anwendungen nicht nachweisen müssen, um die TI-Pauschale zu erhalten. Dazu zählen Facharztgruppen wie die Anästhesie oder Psychotherapeut*innen. So können Psychotherapeut*innen vom Nachweis der eAU und des E-Rezepts entbunden werden. Auch Anästhesist*innen müssen in bestimmten Fällen keine eAU vorweisen. Weitere Informieren erhalten Sie bei Ihrer zuständigen KV.* 

 

Wie weist meine Praxis die erfüllten Bedingungen nach?

Der Nachweis der erfüllten Anforderungen erfolgt in Form einer Eigenerklärung vor der ersten Zahlung über die zuständige KV oder KZV. In der Eigenerklärung muss angegeben werden, welche Anwendungen eine Praxis hat und seit wann sie bestehen. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer KV oder KZV. 

 

Gibt es Sanktionen?

Sofern die vorgeschriebenen Bedingungen für den TI-Anschluss und -Betrieb nicht erfüllt sind, wird die TI-Pauschale gekürzt. Bei einer fehlenden TI-Anwendung wird die monatliche Pauschale um 50 Prozent gekürzt – sofern die Praxis von keiner der Ausnahmen (s.o.) betroffen ist. Bei mindestens zwei fehlenden vorgeschriebenen Anwendungen oder einem fehlenden TI-Anschluss wird keine Pauschale gezahlt. 

 

Welcher TI-Anschluss wird unterstützt?

Neben der Finanzierung des TI-Anschluss über den Einboxkonnektor ermöglicht die monatliche Pauschale auch Angebote wie TI as a Service (TIaaS) abzudecken. Mit TIaaS erhalten Praxen einen TI-Anschluss ohne lokalen Konnektor, dafür mit TI-Rundum-Service. Das bedeutet: Betrieb, Verwaltung und Wartung der TI übernimmt dann ein IT-Dienstleister beziehungsweise Managed Service Provider. In Zukunft wird außerdem das TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Highspeed Konnektors im Rechenzentrum unterstützt. Erfahren Sie mehr über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Optionen für Ihren TI-Anschluss. 

 

Mit TI as a Service bereit für die Zukunft 

Wir freuen uns, dass Managed-Service-Angebote wie TIaaS oder künftig auch das TI-Gateway mit der monatliche TI-Pauschale gut abgedeckt werden können. Praxen, die schon jetzt auf unser TI as a Service Angebot umsteigen, profitieren von einem zukunftsorientierten TI-Anschluss. Denn der erste Schritt in unser Rechenzentrum, in dem wir künftig ein TI-Gateway mit Highspeed-Konnektor betreiben werden, ist dann bereits getan. Wir stehen Ihnen zur Seite und bereiten Ihre Praxis auf die Zukunft vor, damit Sie sich voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren können – die optimale Versorgung Ihrer Patient:innen. 

 

*Hinweis: Die mit * markierten Textstellen wurden nachträglich an die angepassten Regelungen des BMG angeglichen.