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Vollständig Digitalisiert – EBZ als Vorbild der TI

 

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte, welches allgemein als EBZ bekannt ist, stellt in der TI-Branche ein beeindruckendes Vorzeigeprojekt dar: Es ist der erste vollständig digitalisierte Prozess im Gesundheitswesen.

Durch das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte wird der traditionelle Heil- und Kostenplan obsolet, denn anstatt wie früher Antragsformulare oder die oft komplizierten Heil- und Kostenpläne (HKP) per Post an ihre Krankenkasse zu senden, erhalten die Patient:innen nun ein einfaches Informationsblatt, das alle relevanten Details zur geplanten Behandlung enthält. Für die weiterführenden Schritte steht die behandelnde Zahnarztpraxis in direktem Kontakt mit der Krankenkasse und kümmert sich um die Abwicklung.

 

Über das EBZ für Zahnärzte können ab dem 1. Juli 2022 vier Behandlungspläne beantragt und genehmigt werden

1. Zahnersatz (ZE)
2. Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL)
3. Kieferorthopädie (KFO)
4. Parodontalerkrankungen (PAR)

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Antragstellung über das EBZ verpflichtend. Das Verfahren läuft ausschließlich digital ab. Zunächst wird der elektronische Antrag direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die Krankenkasse übermittelt. Dies geschieht durch eine sichere Datenübertragung über den Telematikdienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen“). Die Krankenkasse sendet daraufhin die Genehmigung über KIM zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die erhaltene Antwort automatisch und ordnet sie der entsprechenden Patientenakte zu. Auch von der Krankenkasse vorgenommene Änderungen, wie zum Beispiel die Höhe des Bonus oder die Festlegung des Zuschusses, werden direkt in der Patientenakte vermerkt. Dadurch verkürzt sich die Bearbeitungszeit der Anträge auf wenige Tage und alle Vorgänge sind direkt vollständig digitalisiert.

 

Das EBZ für Zahnärzte bietet sowohl Zahnärzt:innen als auch Patient:innen mehrere Vorteile

Vorteile des EBZ für Zahnärzt:innen:

– Sichere Datenübermittlung über das PVS
– Automatische Verarbeitung der Bewilligung im PVS
– Frühzeitige Planungssicherheit
– Einfachere, schnellere Abläufe bei Kassen- oder Zahnarztwechsel
– Digitale Archivierung möglich

 

Vorteile des EBZ für Patient:innen:

– Antragstellung sofort nach Behandlungsentscheidung
– Kein langer Postweg
– Schneller Behandlungsbeginn
– Frühzeitige Terminplanung

 

Im Laufe der Einführungsphase, die bis zum 31. Dezember 2023 andauert, besteht die Möglichkeit in bestimmten Ausnahmesituationen, beispielsweise technischen Störungen oder Programmierfehler, weiterhin Anträge auf Papier einzureichen. Ab dem Stichtag des 1. Januars 2024 wird die Einreichung von Papieranträgen nicht mehr zulässig sein.