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Vollständig digitalisiert

Das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte, kurz EBZ, gilt als Vorzeigeprojekt in der TI-Branche. Denn das EBZ ist der erste vollständig digitalisierte Prozess im Gesundheitswesen. Damit löst es den bisherigen Heil- und Kostenplan ab. Die Patient:innen wiederum erhalten keine Antragsformulare oder komplexe Heil- und Kostenpläne (HKP) mehr, die sie per Post an ihre Krankenkasse schicken müssen, sondern bekommen lediglich ein Informationsblatt mit relevanten Informationen zur Behandlung ausgehändigt – alles Weitere regelt die behandelnde Zahnarztpraxis direkt mit der Krankenkasse.

Über das EBZ können ab dem 1. Juli 2022 vier Behandlungspläne beantragt und genehmigt werden:
1. Zahnersatz (ZE)
2. Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen (KB/KGL)
3. Kieferorthopädie (KFO)
4. Parodontalerkrankungen (PAR)

Seit dem 1. Januar 2023 ist die Antragstellung über das EBZ verpflichtend. Das Verfahren läuft ausschließlich digital ab. Zunächst wird der elektronische Antrag direkt aus dem Praxisverwaltungssystem (PVS) an die Krankenkasse übermittelt. Dies geschieht durch eine sichere Datenübertragung über den Telematikdienst KIM („Kommunikation im Medizinwesen“). Die Krankenkasse sendet daraufhin die Genehmigung über KIM zurück an die Praxis. Das PVS verarbeitet die erhaltene Antwort automatisch und ordnet sie der entsprechenden Patientenakte zu. Auch von der Krankenkasse vorgenommene Änderungen, beispielsweise die Höhe des Bonus oder die Festlegung des Zuschusses, werden ohne Umwege in der Patientenakte vermerkt. Mit diesen beiden Schritten ist der vollständig digitalisierte Prozess bereits abgeschlossen und die Bearbeitungszeit der Anträge verkürzt sich dank der Digitalisierung auf wenige Tage.

Das EBZ bietet sowohl Zahnärzt:innen als auch Patient:innen mehrere Vorteile

Vorteile des EBZ für Zahnärzt:innen:
– Sichere Datenübermittlung über das PVS
– Automatische Verarbeitung der Bewilligung im PVS
– Frühzeitige Planungssicherheit
– Einfachere, schnellere Abläufe bei Kassen- oder Zahnarztwechsel
– Digitale Archivierung möglich

Vorteile des EBZ für Patient:innen:
– Antragstellung sofort nach Behandlungsentscheidung
– Kein langwieriger Postweg
– Schneller Behandlungsbeginn
– Frühzeitige Terminplanung

Während der Einführungsphase bis zum 31. Dezember 2023 können in begründeten Ausnahmefällen auch noch Papieranträge eingereicht werden. Ausnahmefälle sind beispielsweise Programmierfehler oder technische Störungen. Ab dem 1. Januar 2024 sind Papieranträge dann nicht mehr möglich.