Roadmap neuer E-Rezept-Arten
Seit dem 1. Januar 2024 ist die Nutzung des E-Rezepts für herkömmliche Arzneimittelverordnungen (Muster-16) in Deutschland verpflichtend. Schrittweise sollen in den kommenden Jahren gemäß Roadmap der gematik weitere Rezeptarten digitalisiert werden.

Ziel der E-Rezept-Pflicht
Das Ziel dieser Einführung ist eine effizientere, sicherere und papierlose Abwicklung des Verordnungsprozesses sowie eine beschleunigte Bearbeitung in Apotheken und Praxen. Vor der Einführung des E-Rezepts wurden jährlich rund 500 Millionen Rezepte auf Papier ausgestellt, davon entfielen etwa 400 Millionen auf das Muster-16-Rezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Bis Mitte Februar 2025 wurden laut TI-Dashboard bereits über 600 Millionen E-Rezepte verschickt. Diese Zahlen zeigen, dass die Anwendung sich bereits gut etabliert hat.
Schrittweise sollen in den kommenden Jahren gemäß Roadmap der gematik weitere Rezeptarten digitalisiert werden. Die wichtigsten Meilensteine sehen derzeit folgende Zeiträume vor:
- 01.07.2025: Verpflichtende Nutzung für Betäubungsmittelrezepte (BtM) und T-Rezepte
- 01.07.2026: Elektronische Verordnung für häusliche Krankenpflege und außerklinische Intensivpflege
- 01.01.2027: Einführung für Heilmittelverordnungen
- 01.07.2027: Erweiterung auf Hilfsmittel, Verbandmittel, Medizinprodukte, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung, Harn- und Blutteststreifen
Vor der bundesweiten Einführung werden einige Rezeptarten in Modellregionen getestet.
Die Einführung von E-T-Rezepten und E-BtM-Rezepten
Besonders weitreichende Änderungen betreffen die verpflichtende Einführung von E-T-Rezepten und E-BtM-Rezepten ab dem 1. Juli 2025. Diese Rezeptarten sind besonders sicherheitskritisch und unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben:
- T-Rezepte: Sonderrezepte für die Verschreibung von Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid, die bisher in Papierform ausgestellt wurden und spezielle Sicherheitsvorschriften erfüllen müssen. Diese Medikamente werden vor allem zur Behandlung bestimmter Formen von Blutkrebs sowie anderen hämatologischen Erkrankungen eingesetzt.
- BtM-Rezepte: Rezepte für Betäubungsmittel, die wegen ihres Missbrauchspotenzials strengen Dokumentations- und Prüfpflichten unterliegen.
Vorteile
- Erhöhte Sicherheit: Durch digitale Signaturen wird die Fälschungsgefahr minimiert.
- Optimierte Prozesse: Schnellere Übertragung und Bearbeitung in Arztpraxen und Apotheken.
- Bessere Nachverfolgbarkeit: Digitale Speicherung ermöglicht eine nachvollziehbare Dokumentation.
Herausforderungen
Eine zentrale Problematik ist die Diskrepanz zwischen den Anforderungen an Papier- und E-Rezepte: Laut Verordnungsentwurf soll der verschreibende Arzt bei der elektronischen T-Verordnung zukünftig angeben müssen, ob die Behandlung außerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets erfolgt. Bei der Papierverordnung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hingegen muss der Arzt ankreuzen, falls die Behandlung innerhalb des zugelassenen Anwendungsgebiets erfolgt.
Die ABDA lehnt Abweichungen zwischen den Pflichtangaben für elektronische und Papier-T-Rezepte als „nicht praktikabel“ ab. Dies könne zu Unsicherheiten in der Apotheke führen. Die Bundesvereinigung fordert daher eine einheitliche Regelung, unabhängig davon, ob das Rezept elektronisch oder in Papierform ausgestellt wird.
Herausforderungen für PVS-Systemhersteller
Ein wesentlicher Punkt für die erfolgreiche Einführung weiterer E-Rezept-Arten ist die technische Anpassung der Apotheken- und Praxissoftware. Viele Apotheken und Arztpraxen sind auf eine zuverlässige Integration in bestehende Systeme angewiesen, was durch notwendige Updates und technische Probleme oft erschwert wird. Dies führt in der Übergangsphase möglicherweise zu erhöhtem Arbeitsaufwand und Verzögerungen in der Verordnung und Abgabe von Medikamenten. Gleichzeitig müssen die Praxisverwaltungssysteme (PVS) an die neuen Anforderungen des E-Rezepts, insbesondere für BtM- und T-Rezepte, angepasst werden.
Diese Entwicklungsprozesse verzögern häufig die Bereitstellung notwendiger Software-Updates. Daher ist es entscheidend, dass PVS-Hersteller frühzeitig mit der Weiterentwicklung ihrer Systeme beginnen. Nur wenn alle Beteiligten – Hersteller, Apotheken, Arztpraxen und Gesetzgeber – Hand in Hand arbeiten, kann eine reibungslose Umsetzung sichergestellt und eine nachhaltige digitale Transformation im Gesundheitswesen erreicht werden.
So profitiert die Pflege vom E-Rezept
Ab dem 01.07.2025 ist die Pflege die nächste Gesundheitsgruppe, die ihre verpflichtende Anschlussfrist für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) erfüllen muss. Besonders in Pflegeeinrichtungen wird das E-Rezept essenziell, da Pflegekräfte häufig die Einlösung von Rezepten für Bewohner und pflegebedürftige Personen übernehmen. Mit dem E-Rezept kann dieser Prozess effizienter, schneller und sicherer gestaltet werden.
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