KIM 1.5 –
für mehr Flexibilität
Mit KIM 1.5 wird die Kommunikation im Medizinwesen weiter verbessert.
Die neuesten Updates bieten größere Dateiversandmöglichkeiten und eine bessere Integration in das Primärsystem, was den Austausch zwischen Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen und Pflegeeinrichtungen deutlich effizienter und sicherer macht.
KIM 1.5: Die nächste Stufe der sicheren Kommunikation im Medizinwesen
KIM ist eine der ersten Anwendungen, die mit der Einführung der Telematikinfrastruktur bereitgestellt wurde.
Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wurde KIM für Ärztinnen und Ärzte 2021 verpflichtend. Seit März 2024 ist KIM durch die verpflichtende Einführung des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) auch für Psychotherapeut:innen ein verpflichtender Bestandteil zum Erhalt ihrer TI-Pauschale. Gleiches wird für die Einführung der TI in die Pflege gelten. Mit dem Anschluss an die TI werden alle Pflegeeinrichtungen KIM vorhalten müssen.
Der Nutzen von KIM
KIM, die TI-Anwendung für die Kommunikation im Medizinwesen, funktioniert wie ein E-Mail-Programm. Der Unterschied liegt darin, dass die TI ein geschlossenes Netzwerk ist, wodurch die Kommunikation nur innerhalb dieses Netzwerks mittels einer dezidierten KIM-E-Mail-Adresse von KIM-Dienst zu KIM-Dienst möglich ist.
Mit KIM lassen sich Nachrichten und Dokumente schnell, zuverlässig und vor allem sicher – nach Bedarf mit Anhängen – versenden.
Folgende Dokumente können KIM-Nutzer:innen einander schicken:
• Befunde (Labordaten, Röntgenbilder)
• Arztbriefe
• Heil- und Kostenpläne
• Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
• Abrechnungen
Jede Nachricht und jedes Dokument wird verschlüsselt und erst bei der empfangenden Person wieder entschlüsselt. Dadurch wird die sichere Kommunikation zwischen Praxen, Kliniken, psychotherapeutischen Einrichtungen, Pflegediensten und anderen medizinischen Einrichtungen gewährleistet. Zudem ist langfristig geplant, weitere Akteure im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel die KVen oder Versicherungsträger wie die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), an KIM anzuschließen.
Um dem steigenden Versandbedarf von KIM-E-Mails inklusive Anhängen gerecht zu werden, der unter anderem durch die zunehmende Digitalisierung entsteht, gibt es jetzt ein Update von KIM 1.0 auf KIM 1.5.
Die Weiterentwicklung zu KIM 1.5
In der zweiten Ausbaustufe von KIM, gemäß gematik als KIM 1.5 bezeichnet, geht es um die Erweiterung der Versandfunktion und Automatisierung.
KIM 1.5 wird folgende Funktionen unterstützen:
- Erhöhung der Größenlimitationen beim Dateiversand (bisher auf 25 MB begrenzt)
- Optimierung der Primärsystemintegration
- Einführung von Dienstkennungen
In der dritten Ausbaustufe zu KIM 2.0 ist dann die Integration in die TI 2.0 geplant. Das Hauptziel der TI 2.0 ist, die Benutzererfahrung zu verbessern. Statt über ein geschlossenes Netzwerk sollen die TI-Anwendungen zukünftig über das Internet verfügbar sein. Ein zentrales Ziel der gematik ist die Interoperabilität, also der reibungslose Datentransfer zwischen den Anwendungen. Die Vision ist ein vollständig vernetztes Gesundheitswesen.
Was bedeutet das Update für Teilnehmer:innen der TI und die TI-Pauschale
Für den Erhalt der TI-Pauschale ist es wichtig, immer die neuesten Versionen der Software zu nutzen. KIM 1.5 muss ab dem 1. Juli 2024 verpflichtend genutzt werden. Dazu muss ein Nachweis vorliegen.
Wenn KIM bereits genutzt wird, sollte das Update automatisch über den Provider eingespielt werden. Falls Sie nicht sehen können, welche Version derzeit bei Ihnen eingerichtet ist, wenden Sie sich direkt an Ihren KIM-Provider. Es kann auch erforderlich sein, dass Sie die Mindestanforderungen an Ihr Betriebssystem anpassen müssen. Auch hierbei steht Ihnen Ihr KIM-Provider mit allen notwendigen Informationen zur Seite oder hat Sie ggf. schon informiert.
Wenn Sie KIM noch nicht nutzen, achten Sie bei der Beauftragung darauf, dass der KIM-Provider Ihnen die neueste Version direkt zur Verfügung stellen kann. Ein Blick auf die Liste der zugelassenen KIM-Anbieter der gematik kann Ihnen dabei helfen, den passenden Anbieter zu finden. Auch die slis steht Ihnen als von der gematik zugelassener KIM-Anbieter zur Seite und unterstützt Einrichtungen bei der Inbetriebnahme und dem Betrieb von KIM.
Folgende Voraussetzungen müssen für die Nutzung von KIM vorliegen:
- Anbindung an die TI mittels Konnektor mit min. PTV-4-Lizenz – eHBA (min. 2.0 Generation)
- Vertrag mit einem zugelassenen KIM-Anbieter
- KIM-Client-Modul (wird vom KIM-Anbieter gestellt)
- KIM-E-Mail-Adresse
- ePVS-Modul (Anbieterabhängig)
Optimierung der Primärsystemintegration – was PVS-Hersteller jetzt beachten müssen
Ein wichtiges Ziel des Versions-Updates ist die verbesserte Integration von KIM in die Primärsysteme. Derzeit kann KIM auch unabhängig von der verwendeten Praxisverwaltungssoftware genutzt werden. Langfristig soll jedoch eine vollständige Integration erfolgen.
PVS-Hersteller sollten sich darauf vorbereiten, KIM nahtlos in ihre Systeme zu integrieren, um die Benutzerfreundlichkeit und Effizienz für die Anwender weiter zu verbessern.