Heilmittelerbringer TI-ready machen
Bis zum 1. Januar 2026 müssen alle Heilmittelerbringer TI-ready sein. Umso wichtiger ist es, sich als PVS-Anbieter für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Co. schon jetzt auf die Telematikinfrastruktur vorzubereiten.

Fristen im Blick
Während die TI-Anbindung für andere Nutzergruppen schon länger verpflichtend ist, war sie für Heilmittelerbringer bisher freiwillig. Seit 2024 können nun alle Heilmittelerbringer bundesweit ihren eHBA und SMC-B beantragen und damit die wichtigste Voraussetzung für den TI-Anschluss erfüllen. Nach einer Phase des Zögerns kommt jetzt Bewegung in die Sache, ab dem 01.01.2026 wird die TI auch für Heilmittelerbringer verpflichtend. Berufsverbände wie der Verband für Physiotherapie (VPT) empfehlen Heilmittelerbringerpraxen, sich frühzeitig auf die TI-Anbindung vorzubereiten: „Die Umstellung benötigt Zeit und funktioniert nicht von heute auf morgen“. Von der Unterstützung bei der Beantragung der notwendigen Ausweise über die TI-Anbindung bis hin zum KIM-Dienst – bei uns erhalten Sie für Ihre Kund:innnen alles aus einer Hand. Damit Ihre Kund:innen bestmöglich von der TI profitieren!
Warum die TI für Heilmittelerbringer sinnvoll ist
Die Telematikinfrastruktur bietet eine Vielzahl von Anwendungen, die den Praxisalltag erleichtern und bereichern. Laut TI-Atlas erhoffen sich insbesondere Physiotherapeut:innen, Logopäd:innen und Ergotherapeut:innen folgende Vorteile:
- Weniger Papierkram: Rund 75 % der Heilmittelerbringer erwarten weniger Arbeit mit Papier.
- Effizientere Kommunikation: Die Hälfte der Heilmittelerbringer erwartet durch die Digitalisierung einen sicheren und komfortablen Austausch mit anderen medizinischen Einrichtungen.
- Entbürokratisierung: Rund 40 % erwarten weniger bürokratischen Aufwand im Versorgungsalltag.
ePA, eVerordnung und KIM: Wie Heilmittelerbringer von der TI profitieren
Insbesondere der Zugriff auf die elektronische Patientenakte, die Nutzung von KIM und die Möglichkeit der elektronischen Verordnung schaffen schon heute einen Mehrwert:
- Elektronische Patientenakte: Die ePA ermöglicht es Heilmittelerbringern, wichtige Informationen über den Gesundheitszustand ihrer Patient:innen einzusehen. Dies kann beispielsweise bei der Therapieplanung helfen, indem Befunde, bildgebende Verfahren oder Medikationspläne direkt in der Akte abrufbar sind – besonders praktisch bei Neupatient:innen.
- Elektronische Verordnung: Die eVerordnung ersetzt die klassische Verordnung auf Papier. Heilmittelerbringer können Rezepte digital schneller empfangen. Dies und die einfache Möglichkeit zur Korrektur sparen erheblich Zeit.
- Kommunikation im Medizinwesen: Mit KIM können Heilmittelerbringer sicher und schnell mit anderen Leistungserbringern kommunizieren. Ob es um medizinische Befunde, Dokumente oder Arztbriefe geht – KIM erleichtert den sicheren Datenaustausch.
Warum PVS-Hersteller jetzt aktiv werden sollten
Knapp ein Jahr vor der TI-Verpflichtung ist jetzt der ideale Zeitpunkt, um Heilmittelerbringer TI-ready zu machen. Ein TI-fähiges Primärsystem bildet die Grundlage dafür, dass Ihre Kund:innen die Vorteile der TI-Anwendungen voll ausschöpfen können. Die frühzeitige Vorbereitung Ihrer Software auf die TI ist nicht nur eine regulatorische Pflicht, sondern auch eine wertvolle Gelegenheit, neue Kund:innen zu gewinnen, die sich auf die Telematikinfrastruktur einstellen möchten. PVS-Hersteller können ihre Systeme durch die Integration von Schnittstellen und Fachanwendungen TI-ready machen – entweder direkt oder mithilfe von einer Schnittstellensoftware wie easyTI. So ermöglichen Sie Ihren Kund:innen einen reibungslosen Start in die TI. Wir stehen Ihnen zur Seite, um Heilmitterbringer TI-ready zu machen – von der Unterstützung bei Beantragung der Ausweise über den TI-Anschluss bis hin zum KIM-Dienst!
TI-Checkliste: Was Heilmittelerbringerpraxen brauchen
(✓) eHBA
(✓) SMC-B
(✓) Konnektor, z. B. im Rechenzentrum gehostet (TI as a Service/ TI-Gateway)
(✓) VPN-Zugangsdienst
(✓) eHealth-Kartenterminal
(✓) Praxissoftware-Update für die TI
(✓) KIM