Der eArztbrief wird Pflicht

 

Aktuell steht insbesondere die Integration des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) in das PVS im Fokus, da Praxen diesen für die TI-Pauschale benötigen.

 

eArztbrief – Fristen und Anforderungen

Ob neue technische Entwicklungen oder gesetzliche Fristen im Gesundheitswesen – PVS-Hersteller sind ständig gefordert, ihre Systeme an die Entwicklungen der TI anzupassen. Aktuell steht insbesondere die Integration des elektronischen Arztbriefes (eArztbrief) in das PVS im Fokus, da Praxen diesen für die TI-Pauschale benötigen. Wir zeigen Ihnen, welche Fristen, technischen Anforderungen und nützlichen Features es zu beachten gilt, um die Nutzung für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen möglichst komfortabel zu gestalten. 

 

Gesetzliche Fristen für den eArztbrief

Seit der Einführung der TI-Pauschale im Jahr 2023 sind Praxen dazu verpflichtet, bestimmte TI-Komponenten vorzuweisen. Dazu gehört seit dem 01.03.2024 auch ein aktuelles und von der KBV zertifiziertes eArztbrief-Modul für ihr PVS – es sei denn, der Softwareanbieter kann dieses noch nicht anbieten. Spätestens ab dem 30.06.2024 sind Praxen jedoch verpflichtet, eArztbriefe empfangen zu können. Somit ist jetzt ein wichtiger Zeitpunkt, um den eArztbrief in das PVS von Praxen zu integrieren. 

 

KIM – Basis für sichere Kommunikation

Um eArztbriefe empfangen zu können, benötigen Praxen zunächst den Kommunikationsdienst KIM. Haben Praxen noch kein KIM integriert, lohnt sich bei der Auswahl ein Blick auf die Liste der zugelassenen KIM-Anbieter der gematik. Damit Praxen von den Vorteilen von KIM profitieren können, braucht es die Wahl der passenden Software-Version. Bisher galt KIM 1.0 als Standard für den E-Mail-Austausch in der TI. In dieser Version sind die verschlüsselten E-Mail-Anhänge auf 25 MB begrenzt. Seit 2023 gibt es immer mehr Anbieter, die auch die neue Version KIM 1.5 anbieten. Diese erlaubt größere Anhänge wie Befunddaten und Medikationspläne bis zu 500 MB und erleichtert die Integration in das Primärsystem. 

 

Technische Voraussetzungen für den eArztbrief

Der Versand des eArztbriefes über KIM funktioniert ähnlich wie bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Praxen, die bereits die eAU nutzen, sind somit gut auf die neue TI-Anwendung vorbereitet. Voraussetzungen für den elektronischen Arztbrief sind ein von der KBV zertifiziertes und aktuelles Modul, die Installation beziehungsweise Freischaltung durch den PVS-Anbieter oder IT-Dienstleister sowie, dass der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) für die elektronische Signatur in die Konfiguration des Konnektors integriert wird. 

 

Komfortable Nutzung im PVS

Damit Praxen den eArztbrief komfortabel nutzen können, ist besonders die Umsetzung im PVS selbst relevant. So ist es für Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen praktisch, wenn der eArztbrief manuell oder automatisch abgerufen werden kann, neue Nachrichten mit einem Icon angezeigt werden oder eine automatische Eingangsbestätigung nach Versand (MDN) möglich ist. Auch eine Suchfunktion der KIM-Adresse über die Eingabe des Namens oder des Praxisortes oder ein eigenes Adressbuch im PVS können die sichere Kommunikation von Praxen mit anderen Leistungserbringern wesentlich erleichtern. Durch eine hohe Usability tragen PVS-Hersteller zur Zufriedenheit ihrer Kund:innen bei und können sich deutlich von anderen PVS-Herstellern abheben. 

 

Checkliste für den eArztbrief

Wir unterstützen PVS-Hersteller bei der Umsetzung der TI-Anforderungen. Mit den folgenden fünf Punkten machen wir Ihre Kund:innen in der Praxis eArztbrief-ready! 

 (✓) TI-Anschluss: Mit unserem Angebot TIaaSsecurity plus bieten wir Ihren Kund:innenPraxen einen zukunftsorientierten TI-Anschluss ohne lokalen Konnektor – dafür mit TI-Rundum-Service. 

() Zertifiziertes eArztbrief-Modul: Sofern Sie den eArztbrief noch nicht in Ihr PVS integriert haben, können Sie die Anwendung übergangsweise mit der Software easyTI in Ihr PVS integrieren. 

() Kommunikationsdienst KIM: Als von der gematik zugelassener KIM-Anbieter bieten wir KIM-Postfächer an und unterstützen wir Praxen auch bei der Inbetriebnahme und dem Betrieb von KIM. Die Version KIM 1.5. stellen wir im dritten Quartal 2024 zur Verfügung.  

() aktivierter eHBA für die Signatur: Sollten Ihre Kund:innen noch einen eHBA benötigen, können diese ebenfalls bei unseren Partnern D-Trust oder medisign beantragt werden.  

(✓) E-Health-Kartenterminal: Praxen können ihre in Verbindung mit der TI genutzten Kartenlesegeräte wie gewohnt weiter nutzen. Bei Bedarf köannen ein weiteres Kartenlesegeräte inklusive gSMC-KT bei uns bestellt werden.