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Herstelleroffener Anschluss an die TI

Die Verwendung von TI-Anschlüssen und Konnektoren unterschiedlicher Hersteller bereitete in der Vergangenheit einigen Praxen und Apotheken Probleme: Manche Hersteller weigerten sich, ihre TI-Software an Konnektoren anderer Hersteller, sogenannter „Fremdkonnektoren“, anzubinden. Als Folge waren einige Praxen und Apotheken zeitweise von der Telematikinfrastruktur getrennt. Andere Unternehmen erlaubten zwar die Anbindung unternehmensfremder Produkte, verlangten dafür aber hohe Gebühren. Arztpraxen konnten sich dadurch nicht für den jeweils besten Anbieter von Konnektor und TI-Software entscheiden.

Gesetz verpflichtet zu herstelleroffenem TI-Anschluss

Einer dieser Fälle schaffte es vor Gericht und bewirkte eine Regelung im 2022 verabschiedeten Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG). Diese beinhaltet, dass Anbieter und Hersteller von Primärsystemen eine herstelleroffene beziehungsweise diskriminierungsfreie TI bereitstellen müssen. Dies bedeutet, dass Hersteller ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet sind, Dienste und Komponenten aller Anbieter in ihr System einzubinden, ohne dafür zusätzliche Gebühren zu verlangen. Was ist in diesem konkreten Fall passiert?

Ein Anbieter einer Praxisverwaltungssoftware verlangte bei der Verwendung unternehmensfremder Konnektoren eine zusätzliche Gebühr von monatlich 35 Euro. Ein Konnektor-Anbieter klagte dagegen. Beide Parteien einigten sich in einem Vergleich, dass der Anbieter der Praxisverwaltungssoftware künftig nicht mehr als 10 Euro pro Monat für den Anschluss von Fremdkonnektoren an seine Software verlangen darf. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2024 und fungiert als Übergangslösung bis Inkrafttreten des neuen KHPflEG, welches Anbieter und Hersteller zu einer herstelleroffenen Einbindung verpflichtet.

 

Gute Aussicht für die Zukunft 

Herstelleroffener Anschluss an die TI ab 2024: Mit Inkrafttreten des neuen Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) zum 1. Januar 2024 gehören diskriminierende und wettbewerbsschädigende TI-Anschlüsse der Vergangenheit an. Arztpraxen können daraufhin frei entscheiden, welche TI-Software sie auf ihrem Konnektor verwenden. Verbraucher:innen erwarten dabei keine versteckten Kosten mehr. Das neue Gesetz fördert auch Wettbewerb und Innovationen auf dem Markt. So können Praxen und Apotheken zukünftig das für sie beste Angebot auswählen und von einem optimalen TI-Anschluss profitieren.