Die Reform der gematik
Erfahren Sie, wie der Gesetzentwurf zur GDAG die gematik zur Digitalagentur Gesundheit umgestaltet, die Verantwortung von PVS-Herstellern in den Mittelpunkt setzt und Maßnahmen zur Verbesserung der Telematikinfrastruktur vorsieht.
Umwandlung zur Digitalagentur Gesundheit
Die gematik soll zur Digitalagentur Gesundheit umgebaut werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG) vom 15.05.2024 des Bundesministeriums für Gesundheit hervor.
Ein Referentenentwurf ist ein erster, vorläufiger Entwurf eines Gesetzes, der von einem Ministerium oder einer anderen Regierungsbehörde erstellt wird. Dieser Entwurf bildet die Grundlage für die spätere Gesetzgebung und durchläuft verschiedene Phasen der Überarbeitung und Diskussion, bevor er möglicherweise als Gesetz verabschiedet wird.
Ziele des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes
Der Entwurf des GDAG zielt darauf ab, die digitale Transformation im Gesundheitswesen durch klare und stringente Zuständigkeiten zu fördern. Hierbei soll die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft für Telematik – kurz gematik – gestärkt werden, um ein effektives Steuerungsmodell für die Telematikinfrastruktur (TI) zu schaffen und klare, prozessbezogene Verantwortlichkeiten festzulegen. Der Ausbau der gematik zur Digitalagentur Gesundheit steht daher im Zentrum des GDAG.
Ihr Mandat soll gestärkt und die Verantwortungs- und Aufgabenbereiche an die Herausforderungen der digitalen Transformation angepasst werden. Vor allem klare Prozessverantwortlichkeiten sollen schnellere Lösungen ermöglichen.
Die Digitalagentur Gesundheit übernimmt die zentrale Steuerung der Entwicklung und Bereitstellung digitaler Anwendungen in der TI. Externe Stakeholder sollen früh und strukturierter eingebunden werden, um Anwendungen schneller und in höherer Qualität bereitzustellen. Diese Maßnahmen sollen eine effiziente und beschleunigte Digitalisierung gewährleisten und die Stabilität sowie Funktionalität der Telematikinfrastruktur verbessern.
PVS-Hersteller rücken in den Fokus
Als „Schnittstelle“ die Anwendungen für die TI und ihre Nutzer:innen zugänglich zu machen, rutschen PVS-Hersteller stärker in die Verantwortung. Der Referentenentwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes enthält wesentliche Vorgaben für Praxisverwaltungssysteme (PVS).
Die Digitalagentur Gesundheit plant, Standards für die Benutzerfreundlichkeit von Praxisverwaltungssystemen festzulegen und deren Einhaltung zu überwachen. PVS müssen den gesetzlichen Interoperabilitätsanforderungen entsprechen. Zudem müssen PVS-Hersteller beim Wechselprozess unterstützen, um die Datenmigration zu erleichtern. Schulungsangebote für Anwender:innen sollen ebenfalls verpflichtend werden. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen Bußgelder.
Ein weiteres Element ist die Möglichkeit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Rahmenvereinbarungen mit PVS-Herstellern abzuschließen, die Leistungspflichten, Preise, Laufzeiten, Kündigungsfristen und weitere Aspekte regeln.
Diese Vorgaben sollen die Stabilität, Funktionalität und Benutzerfreundlichkeit der PVS verbessern und die Digitalisierung im Gesundheitswesen effizienter gestalten.
Lob und Kritik am Gesetzesentwurf
In ihrer Stellungnahme vom 6. Juni 2024 nimmt die KBV folgende Haltung ein:
„Der vorliegende Entwurf weist durchaus positive Ansätze auf, da er grundsätzlich eine bessere Praxistauglichkeit von digitalen Anwendungen anstrebt“, sagte Steiner. „Damit greife er zentrale Forderungen der KBV für eine sinnvolle und nutzerzentrierte Digitalisierung auf. Wir begrüßen es, dass die Digitalagentur Maßnahmen umsetzen soll, um die Stabilität der Telematikinfrastruktur zu erhöhen. Das ist dringend notwendig, da es immer noch viel zu viele Ausfälle und Störungen zu verzeichnen gibt“, so Steiner.
Die KBV-Vorständin Dr. Sibylle Steiner kritisierte den Gesetzentwurf des Gesundheits-Digitalagentur-Gesetzes (GDAG) jedoch auch in mehreren Punkten. Sie bemängelte, dass keine grundsätzlichen Änderungen der Gesellschafterstruktur vorgesehen seien, wodurch die KBV weiterhin eingeschränkte Möglichkeiten habe, ihre Expertise in die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung einzubringen. Steiner betonte, dass die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung eine wichtige Rolle spielen müsse, da die niedergelassenen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen am besten wüssten, welche digitalen Prozesse ihre Arbeit in den Praxen wirklich erleichtern.
Zudem äußerte Steiner Kritik an der Beibehaltung von Sanktionen gegen Praxen. Sie bezeichnete diese als ein Zeichen offenkundigen Misstrauens gegenüber den niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen und betonte, dass Sanktionen die Akzeptanz der Digitalisierung nicht fördern, sondern unnötig seien.
Das aktuelle Resümee
Allgemein wurden die Rufe der Leistungserbringer in den letzten Wochen lauter, auch die PVS-Hersteller stärker in die Verantwortung zu nehmen, da derzeit die Sanktionen bei fehlenden Anwendungen in der TI zu ihren Lasten gehen.
Insgesamt sieht der Entwurf vor, die Verantwortung der PVS-Hersteller zu erhöhen und die Digitalagentur Gesundheit mit klaren Zuständigkeiten auszustatten, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen effizienter zu gestalten. Letztere soll die zentrale Steuerung der Telematikinfrastruktur (TI) übernehmen und Standards für Benutzerfreundlichkeit und Interoperabilität festlegen.