Rechtzeitig an die TI in der Pflege

 

Um zu vermeiden, dass es kurz vor der TI-Deadline zu Engpässen kommt und der rechtzeitige Anschluss an die TI verpasst wird, sollten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen die Zeit nutzen, sich jetzt „TI-Ready“ zu machen.

 

Den rechtzeitigen Anschluss nicht verpassen

 

Mit der nun endgültig verabschiedeten TI-Pauschale und der neu festgelegten Deadline müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen bis zum 1.7.2025 verpflichtend an die TI angeschlossen sein. Bis zum Erreichen der Deadline sind es noch 12 Monate. Die Vorbereitungen der Pflegeeinrichtungen sind derzeit jedoch verhalten. Gemäß Statista gibt es deutschlandweit über 30.000 Pflegeeinrichtungen, die an die TI angeschlossen werden müssen. Laut der gematik sind derzeit durchschnittlich 3 % bis 10 % je Bundesland der für den TI-Anschluss nötigen SMC-B-Karten beantragt.

Auch wenn das Erreichen der Frist noch weit in der Zukunft scheint, ist es wichtig, zeitliche Vorläufe für die Beantragung aller notwendigen Komponenten zu berücksichtigen. Die Beantragung der für den TI-Anschluss relevanten Smartcards (SMC-B / eHBA) dauert regulär sechs bis acht Wochen. Mit Blick auf die Anzahl anzuschließender Pflegeeinrichtungen wird angenommen, dass die Bearbeitung und Bereitstellung bis zu 3 Monate benötigen kann. Zudem müssen die TI-Dienstleister über ausreichende Kapazitäten für die Installation verfügen. Um zu vermeiden, dass es kurz vor der TI-Deadline zu Engpässen kommt und dadurch möglicherweise der rechtzeitige Anschluss an die TI verpasst wird, sollten ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen die Zeit nutzen und sich jetzt “TI-Ready” machen.

 

TI-Pauschale – die aktuelle Finanzierungsvereinbarungen des GKV

Für den Erhalt der TI-Pauschale ist es erforderlich, die folgenden Komponenten und Dienste bereitzustellen:

  • Konnektor inklusive gSMC-K und VPN-Zugangsdienst, ggf. im Rechenzentrum gehostet, sofern dort zugelassene Komponenten und Dienste zum Einsatz kommen, oder TI-Gateway in Verbindung mit Nutzung eines Rechenzentrum-Konnektors
  • eHealth-Kartenterminal(s) inklusive gSMC-KT
  • HBA-Smartcard oder eID für Pflegeeinrichtungen mit gematik-Zulassung
  • SMC-B Smartcard oder SM-B oder eID für Pflegeeinrichtungen mit gematik-Zulassung
  • Nachweis der Anwendung: Kommunikation im Medizinwesen (KIM) in der jeweils aktuellen Version

 

TI-Anschluss beauftragen

Bevor der TI-Anschluss beauftragt wird, empfiehlt es sich, mit dem möglicherweise vor Ort vorhandenen IT-Dienstleister zu sprechen und diesen von Anfang an aktiv mit einzubeziehen. Für den Fall, dass Sie bereits ein Primärsystem in Ihrer Einrichtung nutzen, empfehlen wir Ihnen, Kontakt mit Ihrem Anbieter aufzunehmen, um Informationen bezüglich Ihres anstehenden TI-Anschlusses zu erhalten. Wenn Sie noch keinen Primärsystem-Anbieter haben, bietet Ihnen der TI-Score der gematik eine Übersicht über die vorhandenen Anbieter.

Zu Beginn der TI war es üblich, den Konnektor in der Einrichtung vor Ort zu installieren. Mittlerweile darf der Konnektor auch von einem zugelassenen Dienstleister in einem zertifizierten Rechenzentrum gehostet werden, um die Anbindung an die TI her- und sicherzustellen. Der sogenannte TI as a Service (TIaaS) Anschluss bildet den aktuellen, marktüblichen Standard ab. Dies erleichtert die spätere Umstellung auf das TI-Gateway und ist somit zu empfehlen.

Bei der Beauftragung des TI-Anschlusses werden folgende Komponenten in der Regel angeboten bzw. direkt bereitgestellt:

  • eHealth-Kartenterminal(s) inklusive gSMC-KT
  • Konnektor inklusive gSMC-K (verbleibt beim TI-Dienstleister im RZ)
  • Firewall (anbieterabhängig)

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Primärsystem-Anbieter die Anwendung KIM bereitstellen kann, falls Sie diese noch nicht nutzen. Sie können die Beauftragung gleichzeitig durchführen. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich hier über zugelassene KIM-Anbieter informieren und KIM separat beantragen.

 

Was ist nach der Beauftragung des TI-Anschlusses zu tun?

Schritt 1 – Beauftragung des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA)

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) ist personenbezogen und weist die heilberufliche Qualifikation der Person aus. Pro Pflegeeinrichtung wird mindestens ein eHBA benötigt. Da dieser personenbezogen ist, wird jedoch empfohlen, mindestens 2 eHBAs pro Einrichtung vorzuhalten. Der eHBA ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat und wird zur Authentifizierung in das eHealth-Kartenterminal eingesteckt.

Herausgegeben wird der elektronische Heilberufsausweis für Pflegeeinrichtungen vom eGBR. Das eGBR informiert Sie hier detailliert über das Antragsverfahren. Weitere Anbieter sind medisign oder d-trust. Der durchschnittliche Beantragungszeitraum beträgt ca. zwei bis vier Wochen je Ausweis/Karte bei normalem Antragsaufkommen.

 

Schritt 2 – Beauftragung der Institutionskarte (SMC-B)

Die Institutionskarte, auch SMC-B genannt, verifiziert die anzuschließende Einrichtung für die TI. Ohne die SMC-B kann der Konnektor keine Verbindung zur TI aufbauen, daher muss diese für die finale Installation in Ihrer Einrichtung unbedingt freigeschaltet vorliegen. Die SMC-B ist ein elektronischer Schlüsselspeicher im SIM-Karten-Format und wird zur Authentifizierung in das eHealth-Kartenterminal eingesteckt.

Herausgegeben wird der elektronische Heilberufsausweis für Pflegeeinrichtungen vom eGBR. Das eGBR informiert Sie hier detailliert über das Antragsverfahren. Weitere Anbieter sind medisign oder d-trust. Der durchschnittliche Beantragungszeitraum beträgt ca. zwei bis vier Wochen je Ausweis/Karte bei normalem Antragsaufkommen.

 

Bitte beachten Sie, den eHAB sowie die SMC-B rechtzeitig vor dem Installationstag zu beantragen und freizuschalten. Bitte planen Sie für die Bereitstellung mindestens acht Wochen bei normalem Antragsaufkommen, bei erhöhtem Aufkommen bis zu drei Monate. Für die Beantragung der SMC-B muss der eHBA bereits aktiviert vorliegen.

 

Schritt 3 – Primärsystem und KIM

Stellen Sie sicher, dass Ihre Pflegesoftware auf die neueste Version aktualisiert ist.

Achten Sie bei KIM darauf, dass Sie die Version KIM 1.5 beantragt haben. Diese ermöglicht den Versand größerer Anhänge wie Befunddaten und Medikationspläne von bis zu 500 MB und erleichtert die Integration in das Primärsystem.

 

Schritt 4 – Die Installation

Auch wenn der Konnektor im Rechenzentrum des TI-Dienstleisters verbleibt, ist es notwendig, in Ihrer Einrichtung Kartenterminals, KIM und ein sicheres Gateway zur TI einzurichten sowie alle Komponenten mit dem Konnektor im Rechenzentrum zu verbinden. Ein funktionierender Internetzugang und das Vorhalten des/der freigeschalteten eHABs sowie SMC-B ist dabei eine Grundvoraussetzung. Ohne dessen kann die TIaaS-Installation nicht vollständig abgeschlossen und TI-Anwendungen nicht genutzt werden, was sich negativ auf die Auszahlung der TI-Pauschale auswirken kann. Der Primärsystem Hersteller  und/oder ein vom ihm beauftragter TI-Dienstleister installiert die Komponenten, ggf. gemeinsam mit Ihrem IT-Dienstleister – in ihrer Einrichtung. Dies kann entweder via Fernwartung erfolgen oder mit Hilfe geschulter Techniker, die persönlich in die Einrichtung kommen.

Tipp! Achten Sie bei der Beauftragung des TI-Anschlusses darauf, zu welchen Konditionen die Installation angeboten wird, da es empfehlenswert ist, den Anschluss mit einem erfahrenen Techniker vor Ort durchzuführen.

 

Schritt 5 – Antrag, Nachweis und Erhalt der TI-Pauschale

Um die TI-Pauschalen zu erhalten, muss die Pflegeeinrichtung nachweisen, dass sie an die TI angeschlossen ist. Dieser Nachweis erfolgt durch die Eigenerklärung der Pflegeeinrichtung, die anhand des auf der Website des GKV-Spitzenverbandes bereitgestellten Musters erfolgt.

Bevor die erste Zahlung der TI-Pauschale erfolgt, muss die Pflegeeinrichtung im Antragsportal des GKV-Spitzenverbandes eine funktionsfähige Ausstattung mit den erforderlichen Anwendungen, Komponenten und Diensten nachweisen. Ansprüche auf die TI-Pauschale können innerhalb eines Jahres nach dem Anschluss bzw. der Inbetriebnahme an die TI oder nach der erstmaligen Nutzung geltend gemacht werden.

 

Checkliste auf dem Weg zu Ihrem TI-Anschluss

(✓) Einbindung / Absprache mit IT-Dienstleister

(✓) Beauftragung TIaaS-Anschluss beim (bestehenden) Primärsystem-Anbieter

(✓) Kommunikationsdienst KIM 1.5 – als von der gematik zugelassener
KIM-Anbieter bieten wir KIM-Postfächer an und unterstützen Praxen auch bei der
Inbetriebnahme und dem Betrieb von KIM.

(✓) Beantragung und Aktivierung eHBA

(✓) Beantragung und Aktivierung SMC-B

(✓) Abstimmung Installationstermin

(✓) Aktualisierung Software

(✓) Installationstermin

(✓) Nachweis über die Bereitstellung des TI-Anschlusses für den Erhalt der TI-
Pauschale