Cardlink

 

Die neue Technologie zur Einlösung von E-Rezepten: eHealth-CardLink ermöglicht es, E-Rezepte über Smartphones mit Hilfe der elektronischen Gesundheitskarte einzulösen.

 

Die Übergangslösung auf dem Weg zu TI 2.0

 

Die Gesellschafterversammlung der gematik hat im März 2024 die Spezifikationen für das Modul eHealth-CardLink (eH-CL) beschlossen – eine Übergangstechnologie um E-Rezepte digital abzurufen. Über eH-CL können E-Rezepte mittels Smartphones in Apotheken-Apps ohne PIN eingelöst werden. Zukünftig soll primär die GesundheitsID genutzt werden, die bereits jetzt in der E-Rezept-App zur Einlösung in der Wunschapotheke und als Zugang zur elektronischen Patientenakte dient.

Basierend auf den Spezifikationen sind bereits erste Zulassungen erfolgt. Es wird erwartet, dass die gematik im Laufe des Jahres 2024 (voraussichtlich im 2. Quartal) den Hauptteil der Zulassungen für das sogenannte virtuelle Kartenterminal im CardLink-Verfahren erteilen wird.

 

Was ist Cardlink?

Card-Link ermöglicht es Versicherten, ihre E-Rezepte mittels NFC-fähiger elektronischer Gesundheitskarte und NFC-fähigem Smartphone zu übermitteln, ohne eine PIN eingeben zu müssen.

Zusätzlich wird eine Drittanbieter-App benötigt, die eine Verbindung zur (Online)Apotheke herstellt. Der Prozess startet mit dem Öffnen der entsprechenden Anbieter-App. Wenn eine Person ihre eGK an das Smartphone hält und die sechsstellige Card Access Number (CAN), die sich auf der Versichertenkarte befindet, eingibt, wird der physische Zugriff auf die Karte bestätigt.

Nach der Identifikation der Karte sendet das System automatisch einen SMS-Code an das hinterlegte Mobiltelefon. Dieser Code, der innerhalb von 15 Minuten für mehrere Transaktionen gültig ist, dient hauptsächlich zur Protokollierung und soll das Entdeckungsrisiko bei Missbrauch erhöhen. Nach erfolgreicher Code-Verifikation kann die Person das E-Rezept über die zugehörige App abrufen und einlösen, indem sie die Medikamentenabholung oder -lieferung bestätigt.

 

Die praktische Umsetzung von Cardlink

Mit dem Produkttyp eHealth-CardLink können Nutzer:innen ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) über ein Smartphone direkt mit dem TI-Konnektor eines Gesundheitsdienstleisters verbinden. Der eH-CL schafft eine sichere Verbindung zwischen beiden Technologien und dient als Schnittstelle. Dadurch kann beispielsweise eine Apotheke Verordnungen von einem E-Rezept-Fachdienst abrufen, nachdem ein Nachweis der Versichertendatenmanagement-Prüfung (VSDM) durch den Dienstleister erfolgt ist.

Der eH-CL wird zentral in einem Rechenzentrum betrieben. Im Unterschied zu einem herkömmlichen eHealth-Kartenterminal besitzt der eH-CL weder ein Display noch ein PIN-Pad und auch keine Slots für physische Kartenkontakte.

 

Die Vorteile von Cardlink

Nutzer:innen verifizieren sich gemäß dem oben genannten Verfahren in der jeweiligen App der favorisierten (Online-)Apotheke und können dann auf das E-Rezept zugreifen. Anschließend können sie die verschriebenen Medikamente in den Warenkorb der Online-Apotheke legen oder zur Abholung in der Apotheke vorbereiten lassen. Dies spart den Weg in die Apotheke oder vermeidet, dass man ggf. erneut zur Apotheke gehen muss, falls das benötigte Medikament nicht direkt vorrätig ist.

Der neue Einlöseweg für E-Rezepte ermöglicht zudem eine verbesserte Betreuung von chronisch kranken Patienten mit Dauermedikation. Diese Patient:innen können sich für ein Folgerezept-Abo anmelden, um die kontinuierliche Versorgung mit wichtigen Arzneimitteln sicherzustellen und können sich somit ihre Medikamente automatisch regelmäßig zukommen lassen.

 

Die Zukunft von Cardlink

Digitale Identitäten im Gesundheitswesen sollen künftig als Alternative zu Gesundheitskarten (eGK) eingesetzt werden und bieten Versicherten somit einen kartenlosen Zugang zu allen Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI).

CardLink ist eine Übergangstechnologie, welche die bestehende Struktur der Telematikinfrastruktur (TI) nutzt. Mit Blick auf TI 2.0 sollen die Hardware-Komponenten der TI sowie ihre Smart-Cards abgelöst werden. Dann wird auch CardLink, welches die Verwendung der eGK erfordert, voraussichtlich nicht mehr benötigt.